Bis anhin dürfen Kinder nur mit fahrzeugähnlichen Geräten wie Laufrädern und Kindervelos das Trottoir benutzen. Das Befahren mit einem Velo ist nur erlaubt, wenn der Gehsteig explizit zur Schulwegsicherung freigegeben und entsprechend signalisiert ist.
Der Bundesrat will nun Kindern bis zum Alter von 12 Jahren erlauben, mit dem Velo auf dem Trottoir zu fahren. Laut Bericht des «Tages-Anzeigers» soll die Neuerung noch dieses Jahr eingeführt werden. Sie ist Teil eines Massnahmenpakets, mit dem der Bund den Verkehrsfluss und die Sicherheit auf den Strassen verbessern will.
Bund will Verbesserungen
Die Massnahme ist allerdings nicht unumstritten. Fussverkehr Schweiz ist der Meinung, dass Velos auf dem Trottoir Personen zu Fuss bzw. jüngere Kinder gefährden. Pro Velo hingegen begrüsst die Absicht des Bundes, die Sicherheit der jungen und unerfahrenen Verkehrsteilnehmer durch die Freigabe des Trottoirs zu erhöhen.
Zum Massnahmenpaket, über das der Bundesrat entscheiden wird, gehört auch die Neuerung, nach Möglichkeit Velofahrenden das Rechtsabbiegen bei Rotlicht zu gestatten und mit einem Pfeil zu signalisieren.
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